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Neuigkeiten

Wir sind umgezogen...

Am Freitag den 06. Mai 2011 haben wir unseren Betriebssitz von der Mintarder Straße 12a zur Xantener Straße 17 in Mülheim an der Ruhr verlegt.

Mit der Xantener Straße haben wir einen neuen Standort gefunden, der in jeder Hinsicht auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten ist, so dass wir erhebliche organisatorische und logistische Verbesserungspotentiale umsetzen können.

Die Ihnen bekannten Kommunikationsdaten für Telefon und Telefax bleiben unverändert bestehen.

Gleichzeitig haben wir unsere Firma in GRAF Rohrleitungs- und Tiefbau GmbH geändert. Die gesellschaftlichen Verhältnisse bleiben ansonsten unverändert.

"Qualität im Fernwärmeleitungsbau"

--Zertifiziert nach FW 601--

Seit dem 16. August 2010 sind wir ein zertifiziertes Rohrleitungsbauunternehmen nach AGFW-Arbeitsblatt FW 601 (Gruppe FW 2).

 

65 Jahre Fritz Graf Rohrleitungs- und Tiefbau

Artikel aus der Bau Aktuell 02/2010
Bitte den nachfolgenden Link anklicken.
65_jahre_fritz_graf_artikel.jpg

 

!!! Wucherpreisen bei Kanalüberprüfungen !!!

Gesetz verpflichtet zur Kanalüberprüfung

Hauseigentümer in NRW müssen bis spätestens 2015 ihre Abwasseranlagen auf Dichtigkeit überprüfen lassen. Das legt die Landesbauordnung fest. Nach der Untersuchung muss dem Bauordnungsamt auf Verlangen eine Bescheinigung vorgelegt werden.

Seit einiger Zeit häufen sich nun Fälle in denen Firmen unter Berufung auf die Gesetzeslage, vermeintlich günstige Aufträge zur Kanaluntersuchung anbieten. Meist erscheinen sie dabei direkt an der Haustür der Betroffenen oder nehmen am Telefon Kontakt auf.

Einer meist oberflächlichen Besichtigung erfolgt in der Regel ein Angebot über weitere Leistungen, die sich nach Ausführung als völlig unzureichend und überteuert herausstellen. Auffällig ist, dass hauptsächlich ältere Menschen, die in Einfamilienhäusern leben, betroffen sind. Die späteren Versuche die Firmen telefonisch oder schriftlich zu kontaktieren bleiben meist erfolglos.

Schnelles Handeln wird nicht immer belohnt Die Versorgungsunternehmen warnen die Kunden vorschnell zu handeln und ohne eingehende Prüfung ein Angebot anzunehmen. Seriöse Unternehmen erscheinen in der Regel nicht unangekündigt. Sie informieren den Kunden zunächst über ihre Dienstleistungen, anstatt direkt eine Leistung erbringen zu wollen.

Allgemein sollte bei der Überprüfung der Leitungen darauf geachtet werden, dass die Arbeiten entsprechend dokumentiert werden. Speziell bei der Kanalinspektion sollte eine Aufzeichnung auf Video oder DVD sowie ein Inspektionsbericht erstellt werden. Im Bericht müssen Leitungslänge, Rohrdurchmesser, Zuleitungen und Schäden aufgeführt sein.

In Mülheim können sich Hausbesitzer über die Forderungen der Landesbauordnung bei der "sem" oder der "medl" (Mülheimer Energiedienstleistung GmbH) informieren.