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"Qualität im Fernwärmeleitungsbau"
--Zertifiziert nach FW 601--
Seit dem 16. August 2010 sind wir ein zertifiziertes Rohrleitungsbauunternehmen nach AGFW-Arbeitsblatt FW 601 (Gruppe FW 2).
!!! Wucherpreisen bei Kanalüberprüfungen !!!
Gesetz verpflichtet zur Kanalüberprüfung
Hauseigentümer in NRW müssen bis spätestens 2015 ihre Abwasseranlagen auf Dichtigkeit überprüfen lassen. Das legt die Landesbauordnung fest. Nach der Untersuchung muss dem Bauordnungsamt auf Verlangen eine Bescheinigung vorgelegt werden.
Seit einiger Zeit häufen sich nun Fälle in denen Firmen unter Berufung auf die Gesetzeslage, vermeintlich günstige Aufträge zur Kanaluntersuchung anbieten. Meist erscheinen sie dabei direkt an der Haustür der Betroffenen oder nehmen am Telefon Kontakt auf.
Einer meist oberflächlichen Besichtigung erfolgt in der Regel ein Angebot über weitere Leistungen, die sich nach Ausführung als völlig unzureichend und überteuert herausstellen. Auffällig ist, dass hauptsächlich ältere Menschen, die in Einfamilienhäusern leben, betroffen sind. Die späteren Versuche die Firmen telefonisch oder schriftlich zu kontaktieren bleiben meist erfolglos.
Schnelles Handeln wird nicht immer belohnt Die Versorgungsunternehmen warnen die Kunden vorschnell zu handeln und ohne eingehende Prüfung ein Angebot anzunehmen. Seriöse Unternehmen erscheinen in der Regel nicht unangekündigt. Sie informieren den Kunden zunächst über ihre Dienstleistungen, anstatt direkt eine Leistung erbringen zu wollen.
Allgemein sollte bei der Überprüfung der Leitungen darauf geachtet werden, dass die Arbeiten entsprechend dokumentiert werden. Speziell bei der Kanalinspektion sollte eine Aufzeichnung auf Video oder DVD sowie ein Inspektionsbericht erstellt werden. Im Bericht müssen Leitungslänge, Rohrdurchmesser, Zuleitungen und Schäden aufgeführt sein.
In Mülheim können sich Hausbesitzer über die Forderungen der Landesbauordnung bei der "sem" oder der "medl" (Mülheimer Energiedienstleistung GmbH) informieren.


